Die aktuell gültige AdV-Gebührenrichtlinie, die wir als ZSGT anwenden, wird aufgrund einer neuen Verordnung der EU über die Bereitstellungsbedingungen von öffentlichen Daten im nächsten Jahr auslaufen. Aus diesem Hintergrund sieht die AdV ab Juni 2024 eine neue Gebührenrichtlinie, mit deutlich reduzierten Pauschalgebühren, vor. Die vorgesehene neue Regelung wird aktuell noch geprüft und ist deshalb noch nicht endgültig beschlossen. Daher können wir die neuen Gebühren noch nicht verbindlich weitergeben. In jedem Fall wird die Bereitstellung der Geodaten erheblich günstiger und einfacher.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über die Änderungen und voraussichtlichen Gebühren gemäß der AdV-GR 4.0. Diese tritt voraussichtlich ab dem 09.06.2024 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültigen Gebührenrichtlinie.

1. Änderungen im Produktportfolio

Die ZSGT wird zukünftig ausschließlich die höchstaufgelösten Produkte anbieten. Folgende Geodaten und Geodatendienste werden daher in Zukunft nicht mehr über die ZSGT angeboten:

  • DOP40
  • DGM5, DGM10, DGM25, DGM50

Das Produkt Basis-DLM wird nur noch als Gesamtdatenbestand abgegeben. Die Auswahl von einzelnen Objektarten entfällt. Die DTK100 wird zukünftig geldleistungsfrei in unserem Open Data Bereich angeboten.

2. Bereitstellung von Ausschnitten, nutzungsabhängige Tarife von Webdiensten

Die AdV-GR 4.0 sieht ausschließlich eine Bereitstellung deutschlandweiter Geodaten über die ZSGT vor. Kunden, die in der Vergangenheit bundesländerübergreifende Ausschnitte bei der ZSGT lizenziert haben, können sich die jeweiligen Gebiete aus dem Gesamtdatensatz extrahieren. Die nutzungsabhängigen Tarife für Webdienste entfallen. Alternativ wenden Sie sich zukünftig bitte an die einzelnen Ländervertriebe. Die Länder sehen die kostenfreie Bereitstellung ihrer Geodaten als Open Data ab Juni 2024 vor.

Im Rahmen der AdV-GR 4.0 können Lizenznehmer die Geodaten der ZSGT zur internen und externen Nutzung lizenzieren. Dieses Nutzungsszenario wird über die Bereitstellungsgebühren nach Nr. 3 abgerechnet. Hier kann der Nutzer zwischen der Nutzung der Geodaten in einem Unternehmen (Nr. 3a) oder in beliebig vielen verbundenen Unternehmen (Nr. 3b) wählen.

Darüber hinaus kann ein Wiederverkauf von originären Geodaten oder eine Unterlizenzierung von Geodaten in Folgeprodukten lizenziert werden. Hierzu werden die Bereitstellungsgebühren nach Nr. 3a oder 3b sowie die Verwertungsgebühren nach Nr. 4a oder 4b berechnet.

3. Bereitstellungsgebühren

a)    Interne Nutzung und externe Nutzung in Folgeprodukten ohne verbundene Unternehmen

Für die Bereitstellung und das Recht zur internen Nutzung der Geodaten sowie der externen Nutzung in einer unbegrenzten Anzahl an Folgeprodukten in einem Unternehmen fallen folgende pauschale jährliche Gebühren an:

 

Datensatz

Downloaddienst

Darstellungsdienst

Basis-DLM

2.000 €

-

-

DGM1

8.000 €

-

-

DOM

8.000 €

-

-

DOP20

2.500 €

2.500 € p.a.

125 € p.a.

DTK25

1.000 €

1.000 € p.a.

50 € p.a.

(Mindestgebühr pro Antrag 60 €)

DTK50

500 €

500 € p.a.

25 € p.a.

(Mindestgebühr pro Antrag 60 €)

Geokodierungsdienst

-

6.000 € p.a.

-

Ortssuchdienst

-

-

300 € p.a.

Gebühren sind netto zzgl. Umsatzsteuer

b)    Interne Nutzung und externe Nutzung in Folgeprodukten mit verbundenen Unternehmen

Für die Bereitstellung und das Recht zur internen Nutzung der Geodaten sowie der externen Nutzung in einer unbegrenzten Anzahl an Folgeprodukten in beliebig vielen verbundenen Unternehmen fallen folgende pauschale jährliche Gebühren an:

 

Datensatz

Downloaddienst

Darstellungsdienst

Basis-DLM

4.000 €

-

-

DGM1

16.000 €

-

-

DOM

16.000 €

-

-

DOP20

5.000 €

5.000 € p.a.

250 € p.a.

DTK25

2.000 €

2.000 € p.a.

100 € p.a.

DTK50

1.000 €

1.000 € p.a.

50 € p.a.

(Mindestgebühr pro Antrag 60 €)

Geokodierungsdienst

-

12.000 € p.a.

-

Ortssuchdienst

-

-

600 € p.a.

Gebühren sind netto zzgl. Umsatzsteuer

4. Verwertungsgebühren

a)    Wiederverkauf (Weitergabe von Geodaten ohne Bearbeitung)

Pro Wiederverkaufsfall fallen, zusätzlich zu den Bereitstellungsgebühren nach Nr. 3a oder 3b, folgende Verwertungsgebühren an:

 

Datensatz

Downloaddienst

Basis-DLM

1.200 €

-

DGM1

4.800 €

-

DOM

4.800 €

-

DOP20

1.500 €

1.500 €

DTK25

600 €

600 €

DTK50

300 €

300 €

Gebühren sind netto zzgl. Umsatzsteuer

b)    Unterlizenzierung von Folgeprodukten

Für die Unterlizenzierung von Folgeprodukten an beliebig viele Unterlizenznehmer fallen, zusätzlich zu den Bereitstellungsgebühren nach Nr. 3a oder 3b, folgende jährliche Verwertungsgebühren an:

 

Benennung Unterlizenznehmer

Weitergabe ausschließlich an Endnutzer

Datensatz

Downloaddienst

Darstellungsdienst

Basis-DLM

Ja

Ja

2.000 € p.a.

-

-

Ja

Nein

4.000 € p.a.

-

-

Nein

Nein

6.000 € p.a.

-

-

DGM1

Ja

Ja

8.000 € p.a.

-

-

Ja

Nein

16.000 € p.a.

-

-

Nein

Nein

24.000 € p.a.

-

-

DOM

Ja

Ja

8.000 € p.a.

-

-

Ja

Nein

16.000 € p.a.

-

-

Nein

Nein

24.000 € p.a.

-

-

DOP20

Ja

Ja

2.500 € p.a.

2.500 € p.a.

125 € p.a.

Ja

Nein

5.000 € p.a.

5.000 € p.a.

250 € p.a.

Nein

Nein

7.500 € p.a.

7.500 € p.a.

375 € p.a.

DTK25

Ja

Ja

1.000 € p.a.

1.000 € p.a.

50 € p.a.

(Mindestgebühr pro Antrag 60 €)

Ja

Nein

2.000 € p.a.

2.000 € p.a.

100 € p.a.

Nein

Nein

3.000 € p.a.

3.000 € p.a.

150 € p.a.

DTK50

Ja

Ja

500 € p.a.

500 € p.a.

25 € p.a.

(Mindestgebühr pro Antrag 60 €)

Ja

Nein

1.000 € p.a.

1.000 € p.a.

50 € p.a.

(Mindestgebühr pro Antrag 60 €)

Nein

Nein

1.500 € p.a.

1.500 € p.a.

75 € p.a.

Geokodierungsdienst

Ja

Ja

-

6.000 € p.a.

-

Ja

Nein

-

12.000 € p.a.

-

Nein

Nein

-

18.000 € p.a.

-

Gebühren sind netto zzgl. Umsatzsteuer

 

6. Glossar der AdV-GR 4.0

 

Bearbeitung, Umgestaltung

Bearbeitungen und Umgestaltungen sind beispielsweise Veränderungen am Original, das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen, die Übertragung in andere Werkstoffe oder -gattungen, die Transformation in andere Formate oder die Einordnung in andere Sachzusammenhänge. Diese Nutzungshandlungen selbst sind nicht lizenzpflichtig; hingegen sind z. B. die Nutzung von Bearbeitungen und Umgestaltungen im Intranet, deren Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung in der Regel lizenzpflichtig.

 

Darstellungsdienste

Darstellungsdienste ermöglichen es mindestens, darstellbare Geodatensätze anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern/verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen. Sie schließen eine dauerhafte Datenspeicherung (Download) aus. Ausdrucke für interne und private Zwecke sind erlaubt.

 

Downloaddienste

Downloaddienste ermöglichen das Herunterladen von und, wenn durchführbar, den direkten Zugriff auf Kopien vollständiger Geodatensätze oder Teile solcher Sätze. Downloaddienste mit direktem Datenzugriff ermöglichen das Herunterladen von Datensätzen zum Zeitpunkt der Nutzung.

 

Externe Nutzung

Externe Nutzung ist jede Art von Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Geobasisdaten durch den Lizenznehmer an Dritte ohne oder mit Bearbeitung zu Folgeprodukten oder Folgediensten.

 

Folgedienste

Folgedienste sind Dienste des Lizenznehmers, welche die Geobasisdaten direkt oder indirekt in erkennbarer oder nicht erkennbarer Form verwenden bzw. welche die Geodatendienste des Lizenzgebers in andere Sachzusammenhänge einordnen. Hierbei handelt es sich z. B. um kundenbezogene Dienste wie Navigationshilfen oder die Aufbereitung und Bereitstellung von branchenspezifischen Informationen auf der Grundlage von Geobasisdaten.

 

Folgeprodukte

Folgeprodukte sind analoge und digitale Produkte des Lizenznehmers, welche die Geobasisdaten direkt oder indirekt in erkennbarer oder nicht erkennbarer Form verwenden. Sie entstehen z. B. durch Bearbeitung von Geobasisdaten, Anreicherung von Geobasisdaten mit Geofachdaten oder Verknüpfung von Geobasisdaten mit einer Software.

 

Gebühr

Die Gebühr ist die Gegenleistung für die Bereitstellung von Geobasisdaten und das Recht zur internen oder in Abhängigkeit von der jeweiligen Lizenzierung externen Nutzung.

 

Geokodierungsdienst

Ein Geokodierungsdienst ist ein Webdienst, der attributiv beschriebenen Objekten (geographischen Identifikatoren) eine räumliche Lagebeschreibung in Form einer Koordinate zuweist und die Objekte damit georäumlichen Analysen und Bearbeitungen zugänglich macht.

 

Interne Nutzung

Interne Nutzung ist jede Nutzung von Geobasisdaten innerhalb des Privat- oder Geschäftsbereiches des Lizenznehmers. Zum Privatbereich des Lizenznehmers gehört auch ein abgegrenzter Kreis von Personen, denen der Lizenznehmer persönlich verbunden ist. Interne Nutzungshandlungen sind insbesondere die Bearbeitung, Umgestaltung, Vervielfältigung von Geobasisdaten oder deren Verwendung in einem Intranet. Die für die interne Nutzung aufgrund gesetzlicher Vorschriften lizenzpflichtigen Nutzungen (Vervielfältigung und Verwendung in einem Intranet) werden als „Recht zur internen Nutzung“ bezeichnet.

 

Intranet

Ein Intranet bezeichnet ein nicht öffentliches Computernetzwerk, das der Information und Kommunikation innerhalb eines Unternehmens bzw. einer Organisation dient. Die Nutzung von Geobasisdaten im Intranet umfasst daher deren Zugänglichmachung in einem nicht öffentlichen Computernetzwerk. Diese Nutzungshandlungen sind in der Regel lizenzpflichtig.

 

Ortssuchdienst

Ein Ortssuchdienst ist ein Geodatendienst, der den über geographische Identifikatoren gesuchten Objekten in Geoanwendungen eine Koordinate (Geokodierung) zuweist.

 

Unterlizenzierung

Unterlizenzierung ist das Recht zur Vergabe von Lizenzen an Folgeprodukten oder Folgediensten an Dritte zur Vervielfältigung, zur Nutzung im Intranet und Internet sowie zur Verbreitung.

 

Verbreitung

Verbreitung ist das Anbieten sowie in Verkehr bringen des Originals oder von Vervielfältigungsstücken in körperlicher Form.

 

Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen liegen vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Anmerkung: entnommen aus § 290 HGB, § 271 Abs. 2 HGB und § 15 des Aktiengesetzes (AktG).

 

Vervielfältigung

Vervielfältigung ist die Herstellung von (körperlichen) Vervielfältigungsstücken wie beispielsweise das Digitalisieren oder Scannen von Präsentationsausgaben oder das Brennen digitaler Daten auf Datenträger. Diese Nutzungshandlung ist in der Regel lizenzpflichtig; insbesondere für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch bestehen gesetzliche Ausnahmen.

 

Weitergabe

Weitergabe im Sinne dieser Richtlinie ist jede Verbreitung, Versendung, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Gesetzes für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.