Hinweise zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerken

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Festlegungen

Daten

In den öffentlichen Gesetzes- sowie Vertragstexten zur Bereitstellung und den Vertrieb von Geodaten werden unterschiedliche Begrifflichkeiten zur übergeordneten Bezeichnung von Geodatenressourcen verwendet. Seitens BKG wird im Kontext der Nutzungs- und Lizenzbedingungen sowie im Metadatensystem einheitlich der Begriff "Daten" verwendet. Dieser umfasst Geodaten sowie Inhalte/Content eines Geodatendienstes bzw. einer Anwendung.

Geldleistungsfrei

Es existieren im juristischen Kontext die Begriffe "geldleistungsfrei", "kostenfrei", "entgeltfrei" sowie "unentgeltlich". Seitens BKG wurde im Rahmen der Nutzungs- und Lizenzbedingungen sowie im Metadatensystem einheitlich "geldleistungsfrei" etabliert, da dieser Begriff in der AdV-Gebührenrichtlinie (Quasigeoid), im Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und in der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) verwendet wird.

Nutzungsberechtigte

Seitens BKG wird nach folgenden Nutzungsberechtigten-Gruppen in der Bereitstellung bzw. dem Vertrieb von Daten unterschieden:

  • Bundesbehörden und Nutzungsberechtigte im Sinne des § 4 V GeoBund
  • Landesbehörden und Nutzungsberechtigte im Sinne des § 3 V GeoLänder
  • Masterportal-Implementierungspartner
  • Dritte

Zugriffsbeschränkungen

Die Begriffe "Zugriffsbeschränkungen", "Zugriffseinschränkungen" und "Zugangsbeschränkungen" werden seitens BKG im Kontext der Nutzungs- und Lizenzbedingungen sowie im Metadatensystem als Synonyme verwendet.

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Hinweise zum Quellenvermerk

Veränderungshinweis im Quellenvermerk

Falls Änderungen an den originären Daten zulässig und entsprechend vorgenommen worden sind, so ist ein Veränderungshinweis im Quellenvermerk anzubringen. Nachfolgend am Beispiel von Quellenvermerken für BKG-Produkte, die unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 veröffentlicht sind:

© BKG (Jahr des letzten Datenbezugs) dl-de/by-2-0 (Daten verändert)

© BKG (Jahr des letzten Datenbezugs) dl-de/by-2-0 (Daten verändert), Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_Produktkurzname.pdf

Quellenvermerk bei Online-Nutzung

Wird ein BKG-Dienst direkt eingebunden (Online-Nutzung), dann ist im Quellenvermerk beim "Jahr des letzten Datenbezugs" das aktuelle Jahr anzugeben.

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Hinweise zu Produkten mit Daten der Länder (AdV)

Nutzungsbedingungen

Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Der Quellenvermerk ist zu beachten.

Bereitstellung für Bundesbehörden und Nutzungsberechtigte nach V GeoBund

Bundesbehörden und Nutzungsberechtigte im Sinne des § 4 V GeoBund werden die Daten auf Grundlage des Vertrages über die kontinuierliche Übermittlung von amtlichen digitalen Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich vom 01.07.2019 (V GeoBund) geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt.

Musterlizenzvereinbarung für Bundesbehörden und Nutzungsberechtigte nach V GeoBund (PDF, 2 MB)
Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich (V GeoBund) (PDF, 1 MB)

Bereitstellung für Landesbehörden und Nutzungsberechtigte nach V GeoLänder

Landesbehörden und Nutzungsberechtigte im Sinne des § 3 V GeoLänder werden die Daten auf der Grundlage des Vertrages über die gegenseitige Nutzung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder vom 01.09.2019 (V GeoLänder) geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt.

Nutzungsbedingungen für die Weitergabe von Geodaten und Produkten der Länder (PDF, 370 KB)
Vertrag über die gegenseitige Nutzung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder (V GeoLänder) (PDF, 4 MB)

Bereitstellung für Dritte durch die ZSGT

Die Lizenzierung erfolgt gegen Entgelt über die Zentrale Stelle Geotopographie (ZSGT) im Auftrag sowie zu den Bedingungen und Produktspezifikationen der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) gemäß der jeweils gültigen AdV-Gebührenrichtlinie.

AdV-Gebührenrichtlinie (PDF, 1 MB)
Musterlizenzvereinbarung der AdV (PDF, 2 MB)

Quellenvermerk

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externer Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist. Bei der Darstellung auf einer Webseite ist im Quellenvermerk das "BKG" mit der URL "https://www.bkg.bund.de" zu verlinken.

Bereitstellung für Bundesbehörden und Nutzungsberechtigte nach V GeoBund
Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / BKG (Jahr des letzten Datenbezugs)
Nutzungsbedingungen: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/nutzungsbedingungen.pdf

Bereitstellung für Landesbehörden und Nutzungsberechtigte nach V GeoLänder
© GeoBasis-DE /ZSGT (Jahr des letzten Datenbezugs)

Bereitstellung für Dritte durch die ZSGT
© GeoBasis-DE / BKG (Jahr des letzten Datenbezugs)

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