Informationsseite zur Berechnungsgrundlage

Für die Weitergabe von Geobasisdaten ohne Bearbeitung (Wiederverkauf) werden die Entgelte und Gebühren abhängig von der tatsächlichen Anzahl an Wiederverkäufen ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach den in der aktuellen AdV-Gebührenrichtlinie im Abschnitt Wiederverkauf formulierten Grundsätzen.