Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Landkarten, Schriften und Geodaten der Vermessungsverwaltungen der Länder.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Schriften des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie

(Stand: 29. November 2018)

1. Geltungsbereich

Für die Lieferung von Schriften des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie per Online-Bestellung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Eingehende Bestellungen nimmt das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zu diesen AGB und den auf der Internet-Angebotsseite genannten Bedingungen an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung zustande. Nicht ausgeführt werden Bestellungen mit offensichtlichen Fehlern in der Bestellangabe und / oder in den Angaben zum Besteller. Ein weiterer Rücktrittsgrund für den Lieferanten liegt vor, wenn sich die Bestellung und die Aktualisierung des Internet-Angebots überschnitten haben und folglich das bestellte Produkt nicht mehr lieferbar ist. Der Besteller wird über Lieferhindernisse durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie informiert, soweit die Absenderangaben dies ermöglichen.

3. Widerrufsrecht

Informationen zur Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Schriften des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie finden Sie im Abschnitt Schriften der Widerrufsbelehrung.

4. Lieferung

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferfristen werden in der Regel zwei Wochen ab Bestelleingang nicht überschreiten, andernfalls hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag ist dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, in einem mit der Post versandtem Brief, per Telefax oder per E-Mail mitzuteilen. Richten Sie Ihre Erklärung an: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, Karl-Rothe-Straße 10-14, 04105 Leipzig; Telefon: +49 (0)341 5634 333; Fax: +49 (0)341 5634 415; E-Mail: .

5. Fälligkeit der Rechnung und Zahlung

Der Kaufpreis wird innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, wobei der Versand spätestens einen Arbeitstag nach Rechnungsdatum erfolgt. Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorkasse, Überweisung, Kreditkarte oder giropay bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 9 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB, § 247 Abs. 1 BGB) sowie die tatsächlichen Mahn- und Verfahrenskosten gegenüber dem Besteller geltend zu machen. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware Eigentum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie.

7. Nutzungsvorbehalt

Die Produkte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, wie z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern erfordern die Genehmigung des Herausgebers.

8. Gewährleistung

Liegt ein von Hersteller oder Lieferanten zu vertretender Mangel der Ware vor, ist der Lieferant zur Ersatzlieferung berechtigt. Mängel sind unmittelbar nach Erhalt der Ware beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, geltend zu machen, spätestens drei Tage nach Empfang der Ware. Ausgenommen sind drucktechnische Herstellfehler, die innerhalb der gesamten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden können.
Ist die Ersatzlieferung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Reklamation möglich, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Übergabetag der Ware an den Versender.

9. Datenschutz

Die vom Besteller übermittelten Daten werden vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum , ausschließlich zum Zweck der Lieferung verwendet und lediglich für eigene Marketingzwecke ausgewertet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an andere Firmen oder Privatpersonen.  Sie können der Nutzung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine Mitteilung widersprechen.  Der Widerspruch ist zu richten an: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, Karl-Rothe-Straße 10-14, 04105 Leipzig; Telefon: +49 (0)341 5634 333; Fax: +49 (0)341 5634 415; E-Mail: .

10. Rechtsgrundlage und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit in den AGB Sachverhalte nicht geregelt sind, wird anhand der aktuellen Gesetzeslage verfahren. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

11. Verbraucherschlichtungsstelle

Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/. Gern klären wir Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an das Dienstleistungszentrum des BKG unter .

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Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten der Vermessungsverwaltungen der Länder durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie und deren Nutzung (Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen - AGNB)

(Stand: 1. Februar 2017)

1. Geltungsbereich

1.1. Lieferungen und Leistungen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (nachfolgend: Lizenzgeber), die sich auf Geodaten der Vermessungsverwaltungen der Länder beziehen, sowie die Nutzung von Geodaten der Länder in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer oder Besteller) vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder Bestellers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt.

1.2. Eine Novellierung der AGNB einschließlich der Darstellung der Änderungen wird Vertragskunden unter Bezug auf § 308 Nr. 5 BGB per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Widerspruchsfrist gilt die novellierte AGNB-Fassung im Vertragsverhältnis als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, der Vertragskunde macht von seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch. Auf diese Folge wird in dieser E-Mail besonders hingewiesen.

2. Rechtliche Hinweise

2.1. Der Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung von Geodaten, die durch ihn im Auftrag der Vermessungsverwaltungen der Länder bereitgestellt werden. Die Geodaten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und den Vermessungs- und Geoinformationsgesetzen der Bundesländer. Jede Nutzung der Geodaten durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach den einschlägigen Gesetzen über Vermessung, Kataster und Geoinformation der Bundesländer mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

2.2. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Daten frei.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.

4. Besonderheiten für Verbraucher

4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4.2. Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist: .

4.3. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.

5. Versand und Datenübermittlung

5.1.  Der Versand analoger Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte auf den Besteller über.

5.2. Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber.

5.3. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Die Geodaten sind innerhalb von drei Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.4. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er – unbeschadet Nr. 10.2 – jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.

6. Nutzung für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

6.1. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1 nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Geodaten im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählen auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch. Mittels Darstellungsdiensten angezeigte Daten dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden.

6.2. Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Geodaten nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.

7. Präsentation, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe

7.1. Der Lizenznehmer darf die Geodaten, mit Ausnahme personenbezogener Daten
•    auf Ausstellungen u. dgl., an denen er als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren
•    in Form von einzelnen Bildern im Internet einstellen, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei möglich ist, die Daten je vom Lizenznehmer verantworteter Website (Internet-Domain) einen Umfang von 10 statischen Bildern zu je maximal 1 Mio. Pixel nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 7.2 als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers ausgeführt wird
•    zu Unterrichtszwecken im Klassenverband oder in Kursen nutzen
•    in Form von jährlich max. 100 analogen Vervielfältigungen bis zum Format DIN A3 kostenfrei weitergeben

7.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externer Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:
© GeoBasis-DE / BKG <Jahr>

8. Beauftragung eines Auftragnehmers

8.1. Die Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur Nutzung nach Nr. 6 erforderlich ist.

8.2. Im Fall der Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen.

9. Entgelte/Gebühren

9.1. Die Bereitstellung und Nutzung der Geodaten sind geldleistungspflichtig, soweit nicht anders geregelt. Die Höhe der Entgelte/Gebühren bemisst sich nach der AdV-Gebührenrichtlinie in der jeweils zum Zeitpunkt der Abgabe oder Nutzung der Daten oder Nutzung der Dienste geltenden Fassung. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer Änderungen der einschlägigen Vorschriften spätestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten mit. Bei einer Erhöhung der Entgelte/Gebühren um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein besonderes Kündigungsrecht zu.

9.2. Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Der Lizenzgeber stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Geodaten gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Der Lizenzgeber macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Geodaten möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind.

10.2. Für Schäden, die durch die Nutzung und Weiterverwendung der Geodaten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer oder dessen Auftragnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.3. Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.

11. Speicherung von Kundendaten

Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers dürfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet werden. Sie werden, soweit es für die Erledigung des Kundenauftrags oder die interne Abrechnung erforderlich ist, an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

12.2. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (BGBl. 1988 II S. 588)).

Widerrufsbelehrung

Informationen zur Widerrufsbelehrung für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten der Vermessungsverwaltungen der Länder durch das Bundesamte für Kartographie und Geodäsie finden Sie im Abschnitt Geodaten der Widerrufsbelehrung.

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