Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Landkarten, Schriften und Geodaten der Vermessungsverwaltungen der Länder.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Schriften des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie

(Stand: 29. November 2018)

1. Geltungsbereich

Für die Lieferung von Schriften des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie per Online-Bestellung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Eingehende Bestellungen nimmt das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zu diesen AGB und den auf der Internet-Angebotsseite genannten Bedingungen an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung zustande. Nicht ausgeführt werden Bestellungen mit offensichtlichen Fehlern in der Bestellangabe und / oder in den Angaben zum Besteller. Ein weiterer Rücktrittsgrund für den Lieferanten liegt vor, wenn sich die Bestellung und die Aktualisierung des Internet-Angebots überschnitten haben und folglich das bestellte Produkt nicht mehr lieferbar ist. Der Besteller wird über Lieferhindernisse durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie informiert, soweit die Absenderangaben dies ermöglichen.

3. Widerrufsrecht

Informationen zur Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Schriften des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie finden Sie im Abschnitt Schriften der Widerrufsbelehrung.

4. Lieferung

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferfristen werden in der Regel zwei Wochen ab Bestelleingang nicht überschreiten, andernfalls hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag ist dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, in einem mit der Post versandtem Brief, per Telefax oder per E-Mail mitzuteilen. Richten Sie Ihre Erklärung an: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, Karl-Rothe-Straße 10-14, 04105 Leipzig; Telefon: +49 (0) 69 6333 2995; Fax: +49 (0) 69 6333 251; E-Mail: .

5. Fälligkeit der Rechnung und Zahlung

Der Kaufpreis wird innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, wobei der Versand spätestens einen Arbeitstag nach Rechnungsdatum erfolgt. Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorkasse, Überweisung, Kreditkarte oder giropay bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 9 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB, § 247 Abs. 1 BGB) sowie die tatsächlichen Mahn- und Verfahrenskosten gegenüber dem Besteller geltend zu machen. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware Eigentum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie.

7. Nutzungsvorbehalt

Die Produkte des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, wie z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern erfordern die Genehmigung des Herausgebers.

8. Gewährleistung

Liegt ein von Hersteller oder Lieferanten zu vertretender Mangel der Ware vor, ist der Lieferant zur Ersatzlieferung berechtigt. Mängel sind unmittelbar nach Erhalt der Ware beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, geltend zu machen, spätestens drei Tage nach Empfang der Ware. Ausgenommen sind drucktechnische Herstellfehler, die innerhalb der gesamten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden können.
Ist die Ersatzlieferung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Reklamation möglich, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Übergabetag der Ware an den Versender.

9. Datenschutz

Die vom Besteller übermittelten Daten werden vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum , ausschließlich zum Zweck der Lieferung verwendet und lediglich für eigene Marketingzwecke ausgewertet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an andere Firmen oder Privatpersonen.  Sie können der Nutzung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine Mitteilung widersprechen.  Der Widerspruch ist zu richten an: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dienstleistungszentrum Leipzig, Karl-Rothe-Straße 10-14, 04105 Leipzig; Telefon: +49 (0) 69 6333 2995; Fax: +49 (0) 69 6333 251; E-Mail: .

10. Rechtsgrundlage und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit in den AGB Sachverhalte nicht geregelt sind, wird anhand der aktuellen Gesetzeslage verfahren. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

11. Verbraucherschlichtungsstelle

Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/. Gern klären wir Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an das Dienstleistungszentrum des BKG unter .

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Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten der Vermessungsverwaltungen der Länder durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie und deren Nutzung

(Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – AGNB Version 5.0, gültig ab 09.06.2024)

1. Geltungsbereich

1.1. Lieferungen und Leistungen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung von Geodaten des Lizenzgebers in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer oder Besteller) vereinbart worden sind oder der Lizenzgeber die Geodaten im Internet mit dem Hinweis auf abweichende Regelungen zur Nutzung bereitstellt. Für unter Open-Data-Bedingungen bereitgestellte digitale Geodaten und frei zugängliche Geodatendienste des Lizenzgebers, ausgenommen personenbezogene Daten, gelten an Stelle der AGNB besondere Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder Bestellers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt.

1.2. Eine Novellierung der AGNB einschließlich der Darstellung der Änderungen wird Vertragskunden unter Bezug auf § 308 Nr. 5 BGB per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Widerspruchsfrist gilt die novellierte AGNB-Fassung im Vertragsverhältnis als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, der Vertragskunde macht von seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch. Auf diese Folge wird in dieser E-Mail besonders hingewiesen.

2. Rechtliche Hinweise

2.1. Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geodaten. Insbesondere besitzt er die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Geodaten den Bestimmungen in den Vermessungs- und Geoinformationsgesetzen der Bundesländer. Jede Nutzung der Geodaten die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach den einschlägigen Gesetzen über Vermessung, Kataster und Geoinformation der Bundesländer mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

2.2. Der Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung weiterer Geodaten, die durch ihn im Auftrag Dritter bereitgestellt werden. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Geodaten frei.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.

4. Besonderheiten für Verbraucher

4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4.2. Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist: .

4.3. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.

5. Versand und Datenübermittlung

5.1. Der Versand analoger Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte auf den Besteller über.

5.2. Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber.

5.3. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Die Geodaten sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.4. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er – unbeschadet Nr. 8.2 – jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.

6. Nutzung für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

6.1. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 6.6 nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Geodaten

  • im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählen auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers und die Vervielfältigung zur internen Nutzung. Mittels Darstellungsdiensten angezeigte Daten dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden,
  • mit Bearbeitung (Veredelung) in eigene Folgeprodukte oder Folgedienste zu integrieren, zusammen mit diesen an Endnutzer abzugeben und diesen ein internes Nutzungsrecht an den Folgeprodukten oder Folgediensten einzuräumen,
  • auf Ausstellungen u. dgl., an denen er als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, zu präsentieren und
  • zu Unterrichtszwecken im Klassenverband oder in Kursen zu nutzen.

6.2. Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Geodaten nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.

6.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei externen Nutzungen jeglicher Art einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist. Bei der Darstellung auf einer Webseite ist im Quellenvermerk das "BKG" mit der URL "https://www.bkg.bund.de" zu verlinken.

© GeoBasis-DE / BKG <Jahr>

6.4. Der Lizenznehmer schafft die vertraglichen oder technischen Vorkehrungen, dass die in die Folgeprodukte und Folgedienste des Lizenznehmers integrierten Geodaten durch Dritte nicht separiert, extrahiert und eigenständig genutzt werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die bereitgestellten Geodaten direkt in originärer Form als Rohdaten als eigenständiges Produkt weiterzugeben.

6.5. Die Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur Nutzung nach Nr. 6.1 oder einer anderweitigen Vereinbarung erforderlich ist.

6.6. Im Fall der Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Geodaten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall unbefugt Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Geodaten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen.

6.7. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von etwaigen Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Umfang frei.

7. Gebühren

7.1. Die Bereitstellung und Nutzung der Geodaten sind geldleistungspflichtig, soweit nicht anders geregelt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach AdV-Gebührenrichtlinie in der jeweils zum Zeitpunkt der Abgabe der Geodaten oder Nutzung der Geodaten geltenden Fassung. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer Änderungen der AdV-Gebührenrichtlinie spätestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten mit. Bei einer Erhöhung der Entgelte/Gebühren um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein besonderes Kündigungsrecht zu.

7.2. Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1. Der Lizenzgeber stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Es gelten die bekanntgegebenen Spezifikationen zur Verfügbarkeit und Qualität der betreffenden Geodaten. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Geodaten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste und der Daten. Der Lizenzgeber macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Geodaten möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind.

8.2. Für Schäden, die durch die Nutzung und Weiterverwendung der Geodaten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer oder dessen Auftragnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

8.3. Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.

9. Verarbeitung von Kundendaten

Die Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten des Lizenznehmers sind der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie zu entnehmen, die unter www.bkg.bund.de (Rubrik: Datenschutz) zu finden sind.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

10.2. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten Frankfurt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung

Informationen zur Widerrufsbelehrung für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten der Vermessungsverwaltungen der Länder durch das Bundesamte für Kartographie und Geodäsie finden Sie im Abschnitt Geodaten der Widerrufsbelehrung.

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