Details
Das Digitale Geländemodell Gitterweite 1 m (DGM1) beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in einem regelmäßigen Gitter angeordnete, in Lage und Höhe georeferenzierte Punktmenge. Es wird im Format TIFF bereitgestellt und die Gitterweite beträgt 1 m. Der Datenbestand deckt das Territorium der Bundesrepublik Deutschland ab.
Die Erstellung der primären Datenbestände des DGM1 erfolgte durch die Landesvermessungseinrichtungen. Am BKG wurden die Länderdaten zu einem homogenen deutschlandweiten Datensatz zusammengefasst und Höhenunterschiede an den Ländergrenzen ausgeglichen.
Die Korrektur von Höhenunterschieden in Überlappungsgebieten an den Landesgrenzen erfolgte
- entweder durch gewichtete Interpolation in Abhängigkeit von der Entfernung von der Landesgrenze
- oder durch Eliminierung von offensichtlich nicht aktuellen Höhendaten in enger Kooperation mit den Landesvermessungsämtern.
Kunden der ZSGT erhalten dieses Produkt ausschließlich als deutschlandweite Gesamtlieferung auf einem Datenträger. Informationen zu den Gebühren finden Sie in den Nutzungsbedingungen (s.u.).
Den Zugang erhalten Sie nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das
Dienstleistungszentrum
des BKG. Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer
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Aktualität
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 08.06.2024
- Kunden der ZSGT erhalten dieses Produkt ausschließlich als deutschlandweite Gesamtlieferung auf einem Datenträger.
Basisinformationen
Bezugsmaßstab | - |
Datenmenge (Standardkonfiguration) | 1,5 TB |
Datenurheber | Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland |
Metadaten |
Link zum Datensatz im Metainformationssystem des BKG |
Nutzungsberechtigte | Jedermann |
Räumliche Ausdehnung | Bundesrepublik Deutschland |
Dokumentation
Nutzungsbedingungen
Bereitstellung für Dritte durch die ZSGT
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Lizenzierung erfolgt gegen Entgelt über die Zentrale Stelle Geotopographie (ZSGT) im Auftrag sowie zu den Bedingungen und Produktspezifikationen der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) gemäß der jeweils gültigen AdV-Gebührenrichtlinie. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
AdV-Gebührenrichtlinie (PDF, 1 MB)
Musterlizenzvereinbarung der AdV (PDF, 2 MB)
Quellenvermerk
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externer Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist. Bei der Darstellung auf einer Webseite ist im Quellenvermerk das "BKG" mit der URL "https://www.bkg.bund.de" zu verlinken.
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BKG (Jahr des letzten Datenbezugs)