Details
Wussten Sie schon, ...
… wo Hüte besondere Köpfe krönen?
Unsere Themenkarte vom April 2017 zeigt staatliche Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland. Die Karte wird als GeoPDF im Maßstab 1 : 2 500 000 angeboten und enthält weitere Informationen zu den Hochschulen.
Dieses Kartenthema wurde von unseren Auszubildenden im Ausbildungsberuf Geomatiker / Geomatikerin aus der Datenbasis POI "Points of Interest - Hochschulen" in Kombination mit zusätzlichen Informationen von Wikipedia ("Liste der Hochschulen in Deutschland" und "Exzellenzinitiative") abgeleitet.
Weitere Informationen zu diesem Produkt
Basisinformationen
Datenquellen | POI, DGM200, VG2500, Wikipedia ("Liste der Hochschulen in Deutschland" und "Exzellenzinitiative", Zugriff 03.04.2017) |
Erscheinungsdatum | 04.2017 |
Format | GeoPDF |
GeoPDF-Inhalte | Name, Anzahl der Studierenden, Stand, Exzellenzuniversität, Gründung |
Herausgeber | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie |
Maßstab | 1 : 2 500 000 (bei Ausdruck auf DIN A3) |
Nutzungsberechtigte | Jedermann |
Räumliche Ausdehnung | Bundesrepublik Deutschland |
Feedback
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wusstensieschon@bkg.bund.de
Hinweise zum GeoPDF
Die Karte kann mit jedem normalen PDF-Reader angezeigt und gespeichert werden. Darüber hinaus ist die Karte mit PDF-Funktionalitäten ausgestattet, die mit entsprechenden PDF-Readern angezeigt werden können. So können z.B.
▪ die Kartenebenen (Layer), wie Landeshauptstädte und Bundesländer, ein- und ausgeschaltet,
▪ Zusatzinformationen (Attribute) und Koordinaten angezeigt,
▪ Strecken und Flächen gemessen
werden.
Wenn Sie die PDF-Datei mit einem Plug-In in Ihrem Internetbrowser aufrufen, so erhalten Sie nur einen beschränkten Umfang an GeoPDF-Funktionen. Den vollen Umfang können Sie nutzen, wenn Sie die PDF-Datei auf Ihrer Festplatte speichern und dann mit dem PDF-Reader aufrufen.
Wie Sie mit GeoPDF arbeiten können, finden Sie in dieser detaillierten Beschreibung
Dokumentation zu GeoPDF (PDF, 1 MB)
Nutzungsbedingungen
Die erworbenen Karten und Muster können mit Angabe des Quellenvermerks für private und firmeninterne Zwecke genutzt werden. Darüber hinaus ist eine auszugsweise Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung mit Angabe des Quellenvermerks gestattet.
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