Details
Der Datensatz CORINE Land Cover 5 ha (CLC5 2012) stellt eine Beschreibung der Landschaft im Vektorformat gemäß der Nomenklatur von CORINE Land Cover (CLC) dar, welche einerseits die Landbedeckung wiederspiegeln, andererseits auch Aspekte der Landnutzung beinhalten.
Grundlage für CLC5 ist das Landbedeckungsmodell Deutschland 2012 (LBM-DE2012) in der überarbeiteten Version von 2021 mit seiner detaillierten Gliederung in Landbedeckung (LB) und Landnutzung (LN) sowie Angaben zum Versiegelungs- (SIE) und Vegetationsanteil (VEG) bei einer Mindestobjektgröße von 1 ha. Aus den Kombinationen von LB und LN werden unter Berücksichtigung von SIE und VEG eindeutige CLC-Klassen abgeleitet („CLC12“). Diese Daten werden für CLC5 anschließend auf eine Mindestflächengröße von 5 ha generalisiert.
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Aktualität
Fortführungszyklus: 3 Jahre
Aktualitätsstand: Referenzjahr 2012 (Vegetationsperiode)
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 29.10.2021:
- Datenaktualisierung auf Grundlage der 2021 überarbeiteten Daten des LBM-DE 2012, LBM-DE 2015, LBM-DE 2018
Basisinformationen
Bezugsmaßstab | - |
Datenmenge (Standardkonfiguration) | 4,6 GB |
Datenurheber | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie |
Metadaten | Für dieses Produkt stehen derzeit leider keine Metadaten zur Verfügung. |
Nutzungsberechtigte | Jedermann |
Räumliche Ausdehnung | Bundesrepublik Deutschland |
Dokumentation
Nutzungsbedingungen
Die hier angebotenen Geodaten und Geodatendienste stehen gemäß der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 geldleistungsfrei zum Download und zur Online-Nutzung zur Verfügung. Die Verwendung des Datensatzes für die Pflege und Erweiterung der Daten des OpenStreetMap Projektes wird unter Einhaltung der im Ergänzungstext beschriebenen Angaben zur Namensnennung ausdrücklich erlaubt.
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
Ergänzung der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“ für die Nutzung von Daten der Behörden durch das OpenStreetMap Projekt (Link)
Quellenvermerk
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externer Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist.
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BKG (Jahr des Datenbezugs)